Auflage des Landes NRW
- Kundinnen und Kunden mit einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt verboten
- Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren
- Nach Betreten des Massagestudios sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
- Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale ist zu verzichten – kein Händeschütteln
- Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren
- Die Kundschaft muss die gesamte Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung (mind. OP-Maske oder FFP2) tragen
- Anwesenheit von Kunden im Wartebereich ist zu vermeiden. Ein Mindestabstand zwischen Kunden von 1,5m ist einzuhalten
- Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. sind unzulässig
- Niesetikette beachten
- Aktueller Covid19-Tages-Schnelltest ist aktuell verpflichtend
Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes NRW und der Stadt Hürth
Stand 01.04.2021